Betreiber von KWK-Anlagen können durchatmen. Nach fünf Monate langem Bangen, bleiben tausende KWK-Anlagen in Deutschland weiterhin EEG privilegiert. Das hat das BMWi nach einem Treffen zwischen Bundeswirtschaftsminister Altmaier und EU-Wettbewerbskommissarin Vestager in Berlin bekannt gegeben.

 

Zusammenfassung

  • KWK-Neuanlagen unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch weiterhin nur 40 Prozent der EEG-Umlage auf den eigenerzeugten und selbstverbrauchten Strom.
  • Auch KWK-Neuanlagen, die bei stromintensiven Unternehmen installiert werden, zahlen weiterhin eine reduzierte EEG-Umlage.
  • Für alle übrigen KWK-Neuanlagen, die weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen, bleibt es bei 40 Prozent EEG-Umlage. Werden 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr überschritten, soll die durchschnittliche EEG-Umlage kontinuierlich ansteigen. Erreicht die KWK-Anlage beispielweise mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden, so ist geplant bis zu 100 Prozent der EEG-Umlage anzusetzen. Für betroffene KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, wird für die nächsten beiden Jahre (2019 bzw. 2020) eine Übergangsregelung mit einer stufenweisen Anhebung der EEG-Umlage auf eigenverwendeten Strom angewendet. Genauere Informationen werden dazu bis Ende Juli bekannt gegeben.

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