In welchen zeitlichen Abständen müssen Energieaudits wiederholt werden und was passiert wenn sie nicht fristgerecht durchgeführt werden? Seit 5. Dezember 2015 ist es für Nicht-KMU (kleine und mittlere Unternehmen) verpflichtend, sich einem Energieaudit gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDLG) zu unterziehen. Diese Audits müssen alle vier Jahre erneut durch einen beim BAFA gelisteten Auditor durchgeführt werden. Bis wann genau das Audit wiederholt werden muss war bis jetzt nicht eindeutig geklärt.

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