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  • Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Qualität des Energieaudits 2019 deutlich zu steigern.
  • Die Unternehmen werden dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten, nach dem Durchführen des Energieaudits, dies dem BAFA mitzuteilen.
  • Einige Unternehmen werden, durch die Einführung einer Verbrauchsgrenze, von der Energieauditpflicht freigestellt.

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